Anbei erhalten Sie zuerst ein Formular zur Wahlberechtigung, das Sie an Ihr zuständiges Konsulat ausgefüllt zurücksenden möchten. Ohne diese Anmeldung kann der Wahlrecht nicht ausgeübt werden.
Steht ja eigentlich im Widerspruch zu der weiter oben gemachten Aussage, dass persönliches Erscheinen Pflicht ist.
Wer nach der erfolgreichen Registration zur Wahl am Ende zugelassen wird, wird noch entschieden, denn so steht es deutlich auf der Internetseite der unabhängigen Wahlkommission.
Es ist ja bekannt, dass vorab schon potentielle Wähler von der Wahl ausgeschlossen wurden, z.B.: Ehemalige Angehörige der Regierung Ben Ali, Führungskräfte von Parteien, Funktionäre ...
Da wurde auch schon reichlich drüber diskutiert, nach der Meinung im Internet sollten alle Bürger zugelassen werden, unabhängig davon, welche Funktion man frühet im Staat hatte.