Original geschrieben von: andrea45
Original geschrieben von: 8SuSu8
Es spricht ja nix dagegen das man auch Geld zahlt...aber bei einer AE gleich 135€...

NE 135
AE 110
Übertrag 40
Und das alles nur weil man den Ausländer nicht schlechter stellen darf. Durch die Einführung des neuen Personalausweises musste man dem Ausländer gleichberechtigt die Chance geben online ebenfalls zu agieren.


Sind diese Gebührensätze deutschlandweit festgelegt oder kann dies unterschiedlich sein?

Wenn ja wo kann man das nachlesen?

Claudia