Also, die offizielle Prozedur ist die folgende:
Wenn der Ehevertrag beim "Notar" (3adl) geschrieben wurde, hat man folgende Anlaufstellen:
1) zum Justizministerium (in Kasbah, Tunis). Dort wird die Unterschrift des Notars auf dem Original-Ehevertrag beglaubigt. Man bekommt auch im Justizministerium eine Liste von vereidigten Übersetzern.
2) Die Urkunde von einem vereidigten Übersetzer übersetzen lassen. Es gibt eine Menge davon in Kasbah in der Nähe des Justizministeriums
3) Zum Außenministerium gehen. Dort wird der Stempel des Justizministeriums beglaubigt.
4) Zur Deutschen Botschaft gehen. Dort wird der Stempel des Außenministeriums beglaubigt.
5) Den beglaubigten Original-Ehevertrag zusammen mit der Übersetzung nach Deutschland zum Einwohnermeldeamt/Bürgeramt nehmen.
Diese Prodzedur haben wir im Sommer 2005 gemacht und ich denke nicht, dass sie sich geändert hat. Aber manchmal hat man Glück und die Urkunde wird auch ohne die ganzen Beglaubigungen anerkannt. Will man auf Nummer sicher gehen, sollte man alle Schritte machen.
Falls der Ehevertrag nicht von einem Notar sondern beim Standesamt (Baladia) geschrieben wurde, ändert sich die Prozedur ein wenig: Anstatt zum Justizministerium muss man glaube ich zum Gouvernorat gehen. Ich weiss nicht, ob man dann direkt zum Außenministerium geht, oder erst zum Innenministerium. Denn das Standesamt fällt unter dem Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums.
Last edited by falfoul; 13/07/2011 01:15.