http://www.berufliche-anerkennung.de/zustaendige-stellen.html


Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Das Bundeskabinett hat am 23. März 2011 ein „Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Qualifikationen“ ("Anerkennungsgesetz") beschlossen. Damit wird ein Anspruch auf Bewertung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen für alle bundesrechtlich geregelten (reglementierte sowie nicht reglementierte Berufe) geschaffen. Die Verbände und Bundesländer sind im Vorfeld zum Referentenentwurf angehört worden.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen ausländischen Bildungsnachweis haben und darlegen, eine entsprechende Beschäftigung im Inland ausüben zu wollen. Es sollen einfache und transparente Verfahren geschaffen werden: Vorgesehen ist eine Entscheidungsfrist der Behörde von drei Monaten ab Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen. In bestimmten Fällen, beispielsweise, wenn Gutachten eingeholt werden müssen, kann diese Frist verlängert werden. Die Bundesregierung plant zur Information der Anerkennungssuchenden u. a. eine Hotline und eine umfangreiche Datenbank.

Der Bundesrat hat am 27. Mai 2011 zum Gesetzentwurf Stellung genommen (Drucksache 211/11). Auch Bayern hat verschiedene Forderungen eingebracht. Am 22. Juni 2011 erfolgte die Gegenäußerung der Bundesregierung. Die Bundesregierung wird zwei der bayerischen Anträge umsetzen. Die Beratung in den Ausschüssen des Bundestages ist für September 2011 geplant, zweiter Durchgang im Bundesrat soll im Oktober 2011 sein.

Das Gesetz soll zum 1. April 2012 in Kraft treten.

Für die Umsetzung in Bayern, für das federführend für die Bayerische Staatsregierung das Bayerische Arbeit- und Sozialministerium zuständig ist, wurde eine interministerielle Arbeitsgruppe gebildet. Diese erarbeitet u. a. derzeit ein Landesgesetz für die landesrechtlich geregelten Berufe.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie unter den nachfolgenden Webseiten:


Informationssystem zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (www.anabin.de) sowie

Informationsportal "Berufliche Anerkennung" (www.berufliche-anerkennung.de)


Stand: 11. Juli 2011


http://www.berufsbildung.bayern.de/bbk/anerkennung_abschluesse/index.php

Last edited by Ta7funa; 12/07/2011 18:33.

Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!