Hallo andrea, naja, zunächst mal wurde über Seiten rumgeeiert was wie wo ob, und ich habe innerhalb von Minuten die o.a. Website gefunden wo es ja mehr als deutlich beschrieben steht, und er somit mit seinem TN (noch nicht) Führerschein definitiv nicht in der Schweiz fahren dürfte, weil er nicht gültig ist.
Original geschrieben von: andrea45
Eine Behörde ist schadensersatzpflichtig wenn sie fahrlässig eine falsche Auskunft erteilt hat. Und Pina hat es nun ja schriftlich.
Das ist dann Pinas Glück
Schadenersatzpflicht heisst aber kleinkariert nachgefragt ja möglicherweise nicht unbedingt Straffreiheit...