seinen Wohnsitz hat er doch nun schon siet einigen Monaten offiziell in der Schweiz...?
Zitat: (das betrifft Kanton Basel-Land, aber ich gehe davon aus dass es in der ganzen Schweiz so ist...?)
Achtung: Nach internationalem und schweizerischem Recht müssen nur Führerausweise anerkannt werden, die im Wohnsitzstaat erworben worden sind. Im Ausland erworbene Führerausweise von Personen mit rechtlichem Wohnsitz in der Schweiz können anerkannt werden, wenn der Erwerb des Ausweises während eines Aufenthaltes von mindestens zwölf zusammenhängenden Monaten im Ausstellerstaat erfolgte.
Und im Zweifel bringt dir denke ich auch der Schrieb nix, hat man sich eben geirrt.
Wunderte mich eh dass du sowas schriftlich bekommen hast.