Juhuu !!!?? Hier die Antwort vom Amt:

„Wie Sie die Situation beschreiben, darf Ihr Ehemann mit dem tunesischen Führerausweis in der Schweiz Fahrzeuge führen.
Wie es in den anderen Ländern, die er durchfährt ist, können wir nicht sagen. Das müssten Sie in den jeweiligen Ländern abklären. (…)
Freundliche Grüsse“