umschreiben geht nur wenn der komplette bestandene FS bereits VOR Ausreise bzw Umzug ins Ausland vorhanden war. Es zählt auch nicht das Austellungsdatum wann man zum FS machen angemeldet wurde, sondern für die EU zählt das Datum auf dem ausgestellten FS.Wenn das vor Einreise ins Ausland liegt ist der Besitzer berechtigt ihn umschreiben zu lassen.Ansonsten nicht.
Eben, darum geht es ja die ganze Zeit. Und da ist auch nix mit "Sonderfall".