Original geschrieben von: Cheker

"Seit wann braucht ein deutsches Kind, welches nur durch den T-Vater den T-Pass hat, einen Aufenthaltstitel?"


Diese Frage habe ich jetzt zweimal beantwortet, also ein drittes Mal: Ein deutsches Kind braucht KEINEN Aufenthaltstitel, weil es DEUTSCHER STAATSBÜRGER ist und demzufolge auch einen deutschen Reisepaß besitzt.

Wenn es jedoch kein deutsches Kind und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, also auch keinen deutschen Reisepaß, dann braucht es einen Aufenthaltstitel.

Zeigt man am tunesischen Zoll NUR den tunesischen Reisepaß vor, so verweigern die Zöllner die Ausreise, wenn in dem tunesischen Reisepaß kein Aufenthaltstitel ist UND diese Person keinen Reisepaß des Landes, in das er reist, vorweisen kann (für ein Schengen-Land = Reisepaß eines beliebigen Schengen-Landes), weil die Zöllner einen tunesischen Staatsbürger nur dann ausreisen lassen, wenn er zur Einreise in das Zielland berechtigt ist. Dasselbe gilt im übrigen auch für alle Fluggesellschaften, weil sie diese Person, wenn sie wegen fehlendem Aufenthaltstitel nicht einreisen darf, sonst auf eigene Kosten zurückbefördern müssten.