Original geschrieben von: devangel

Das war glaube ich, nicht die Frage, sondern warum ein Kind eines tunesischen Vaters und einer deutschen Mutter einen Aufenthaltstitel im Pass braucht.


Diese Antwort steht im Text:
"Um aber in ein Land ausreisen zu können, für das ein Visum benötigt wird, muß eben dieses Visum im tunesischen Paß sein - oder ein Ausweisdokument des Ziellandes"

Antwort auf:

Leider wurde von Claudia bis jetzt nicht darauf geantwortet, warum gerade ihr Kind einen Aufenthaltstitel für Deutschland braucht.


Das kann ich Dir zwar nicht sagen, doch ich verstehe es so, daß dies für den Fall gilt, daß das Kind nur den tunesischen Reisepaß dabeihat: "Deutschen Pass, da in dem TN-Paß bei der Kleinen kein Aufenthaltstitel drin steht, sie ist in D geboren." => Im tunesischen Paß befindet sich kein Aufenthaltstitel, also mußten wir zusätzlich auch den deutschen Paß vorlegen.

Genau deshlab schrieb ich, daß, was nicht jedem gleich eingängig ist, bei Doppelstaatlern das Mitführen von BEIDEN Reisepässen zwingend notwendig ist (Deutschland trägt logischerweise bei deutschen Staatsbürgern keinen Titel in einen ausländischen Reisepaß ein, weil diese Personen für die Einreise nach Deutschland ja auch keinen Titel brauchen).

Daß hierdurch dann in Tunesien eine datenmäßige Verknüpfung von 2 Reisepässen stattfindet, ist leider nicht zu vermeiden - und von Tunesien vermutlich auch beabsichtigt.