Aus Sicht der Zöllner steht dann vermutlich zunächst einmal ein rein tunesisches Kind, welches durch Visum, Aufenthaltstitel oder eben einen weiteren Pass nachweisen müsste, dass es in dem entsprechenden Land einreisen bzw. aus TN ausreisen darf.
Diese Deutung ist richtig. Um aus Tunesine ausreisen zu können, benötigt eine Person einen tunesischen Pass. Um aber in ein Land ausreisen zu können, für das ein Visum benötigt wird, muß eben dieses Visum im tunesischen Paß sein - oder ein Ausweisdokument des Ziellandes, aus dem hervorgeht, daß die Person einresien darf (mit einem deutschen Reisepaß darf der Inhaber z.B. jederzeit nach Deutschland einreisen).
Wenn ein Tunesier also nach Deutschland reist UND die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, muß er in der Tat BEIDE Reisepässe bei der Ausreise aus Tunesien vorweisen.
Dies gilt regelmäßig AUTOMATISCH für alle Kinder eines tunesischen VATERS, für Kinder einer tunesischen MUTTER jedoch nur dann, wenn die tunesische Staatsbürgerschaft für die Kinder explizit beantragt wurde.
Somit:
Tunesischer Vater + deutsche Mutter = Kind hat doppelte Staatsbürgerschaft und benötigt 2 Pässe
Deutscher Vater + tunesische Mutter = Kind ist nur Deutsches und benötigt nur den deutschen Reisepaß (Ausnahme siehe oben)