Original geschrieben von: Ietta
@einsteincaro

Eine Bürgschaft von Fr. 20'000 der einladenden Person ist in der Schweiz erforderlich, damit das Visumsbegehren überhaupt geprüft wird.


Das hab ich so nicht, da muss ja das Konto deutlich drüber sein... Ausser ich würde auf mein Haus bürgen und DAS mache ich nie und nimmer!