Auch ein Rückflugticket nützt nichts, denn wie schon geschrieben, das kann man auch verfallen lassen...
Und Arbeitserlaubnis erhält er in der Schweiz erst, wenn er den Aufenthaltsbewilligungsausweis B hat, d.h. nach Heirat o.ä. Und auch wenn du die Bewilligung hast.. es dauert bis man eine Arbeit findet! V.a. wenn kein Deutsch geredet wird..