Hallo caro,
arbeiten darf man in D mit einem Besuchsvisum auch nicht.
Wenn du dir am klaren bist was da auf dich zukommen könnte und du es trotzdem versuchen willst, dann mach es, also versuch es mit dem Besuchsvisum.
Nur eben man sollte schon wissen dass das nicht mal eben so eine unterschrift ist, ich gehe davon aus dass es in CH zumind ähnlich wie in D ist, und wenn dann wirklich was ist bleibst du auf den Kosten sitzen und bei einer Abschiebung zB reden wir da nicht von ein paar Hundert Euro /CHF.
Da kannste noch ein paar Nullen anhängen wenns blöd läuft.
Bei koala (Ö) hat es geklappt, vielleicht hat sie ja Tipps für dich?
Wobei ich ehrlich gesagt nach dem ersten Besuch noch grundsätzlich davon Abstand nehmen würde.
Ansonsten ist es wie sunny schrieb, es ist bei den meisten ein Sprung ins kalte Wasser...