Bis dato war das definitiv nicht der Fall!!!!
Ist es auch jetzt nicht (man muß natürlich auch nicht verheiratet sein, noch nicht einmal zusammenwohnen wollen). Es kommt hinzu, daß man eine solche, nur auf Deutschland beschränkte, Regelung natürlich, ebenso wie beim Zuzug zum Ehepartner, leicht unterlaufen könnte, wenn man es nur wirklich will und genügend flexibel ist (-> EU-Regelungen für Familienzusammenführung).
Ich gehe daher auch davon aus, daß sich in den kommenden Monaten Änderungen im deutschen Aufenthaltsgesetz ergeben werden - zumal die allerletzten Änderungen ja nur weitere Verschlechterungen darstellten.