Hallo,
Wenn man selbst Bezüge von der ARGE bekommt, kann es seit neusten große Probleme mit der FZF kommen, man hörte nun recht oft das man mindestens den ersten Gehaltsnachweis vorlegen muss, eh die Ausländerbehörde das Okay nach Tunis schickte.
A1-Deutschprüfung ist Voraussetzung für alle FZF auch für Familiennachzug zum Kind.
Ob das die Antworten sind, welche du suchst, kann ich dir nicht sagen, denn ein Eingangsbeitrag ist schon etwas seltsam.
Wenn du und auch er im Beruf abgesichert seit, warum soll dir überhaupt die ARGE eine Ausbildung bezahlen, dann kann dies doch sein Arbeitgeber oder du selbst machen?
Claudia