Das erklärt aber immer noch nicht, warum hier von einem Aufenthaltstitel im T-Pass für ein Kind gesprochen wurde, welches einen D-Pass hat und damit überall auf der Welt ( ausser in T ) ein deutsches Kind ist?
Claudia schrieb:
als wir fragten, erklärte man das eben ein Aufenthaltstitel im T-Paß stehen müsste, wenn kein D-Paß vorhanden wäre
Aus Sicht der Zöllner steht dann vermutlich zunächst einmal ein rein tunesisches Kind, welches durch Visum, Aufenthaltstitel oder eben einen weiteren Pass nachweisen müsste, dass es in dem entsprechenden Land einreisen bzw. aus TN ausreisen darf. So würde die Ausage für mich einen Sinn ergeben.
Da Bina in der Eingangsfrage aber klar sagte, dass es sich um ein deutsch-tunesisches Kind handelt, ist Claudias Aussage
Steht denn im tn-Paß ein Aufenthaltstitel drin, der eine Gültigkeit hat?
natürlich unsinnig, denn welches deutsche Kind hat einen Aufenthaltstitel für Deutschland....
Es könnte natürlich ein Aufenthaltstitel für ein weiteres Land gemeint sein.
