Das ist so nur teilweise richtig, hier ein Auszug aus den Versicherungsbedingungen für die Auslandskrankenversicherung einer großen deutschen Versicherung:
Wir leisten nicht für
Krankheiten und deren Folgen, sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch-aufgrund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland-vorhersehbare Kriegsereignisse oder aktive Teilnahme an inneren Unruhen verursacht worden sind
Lt. telef. Rücksprache bei dieser Versicherung gilt das auch für die Unfallversicherung. Dies bedeutet, dass ich bei einem Autounfall, der nichts mit inneren Unruhen zu tun hat, sehr wohl Leistungen bekomme, aber nicht, wenn ich in eine Großdemo gerate und dort durch eine Handgranate verletzt werde.
Analog gilt für die Krankenversicherung: die Mandelentzündung wird sehr wohl erstattet, aber nicht die Schußverletzung.
Nein, dies widerspricht den oben abgedruckten Versicherungsbedingungen, die ja eindeutig definieren, was vorhersehbare Kriegsereignisse sind:
"die durch-
aufgrund von Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes der Bundesrepublik Deutschland-vorhersehbare"
Keine Reisewarnung -> kein vorhersehbares Kriegsereignis (stattdessen dann ein überraschendes, doch das ist, wie gesagt, eben nicht vorsehbar)
Die Schußverletzung als Folge davon, daß man unversehens in eine Demonstration gerät, ist also natürlich versichert, die Schußverletzung hingegen, die durch
die aktive Teilnahme daran entstanden ist, nicht, denn dies ist wiederum in der o.a. Versicherungsbedingungen ausgeschlossen.