Die deutschen Unfallversicherungen zahlen bei jedem Unfall, egal ob im Privat- oder Arbeitsbereich weltweit. Da gehts aber hauptsächlich um Invaliditätszahlungen bei bleibender Invalidität nach einem Unfall. Eventuell, wenn du kosmetische Operationen versichert hast, kommt dies bei zerschnittenem Gesicht in Frage. Frage aber sicherheitshalber bei deinem Versicherer nach oder schau in deine Police.

Ich nehme mal an, die Autohaftpflicht der Schwester ist bei einem tun. Versicherer. Bei einem selbstverschuldeten Unfall hättest du gegen diese als Fahrer keine Ansprüche, als Insasse ja, wenn es so gehändelt wird wie in D, aber ob da deutsche Standards gelten weiß ich nicht.
Bei einem nicht selbst verschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Versicherung, aber was man so hört, kann das bei einer tun. Versicherung dauern.

Wichtig wäre eine Auslandskrankenversicherung, die zahlt med. Versorgungskosten sowohl bei Akuterkrankung, als auch bei Unfall.