Wenn länger als 3 Jahre verheiratet, (setze ich mal bei Antrag auf NE voraus) - sollte der Aufenthalt ja unabhängig von der Ehe verlängert werden, oder?
Bei Arbeitslosigkeit (je nach dem wie es ggfs auch die 3 jahre vorher war)eben viell nur ein Jahr...?
NE ohne deutsch verheiratet gibts ja erst nach 7 oder 8 Jahren.