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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Cheker]
#351938
01/07/2011 19:58
01/07/2011 19:58
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Claudia Poser-Ben Kahla
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@ Claudia: kommt hier noch eine Antwort, wieso Du meinst, dass ein in D geborenes Kind mit deutschem Pass einen Titel braucht?
Cheker lese meine Antwort bitte genau: Als wir gerade in TN waren mussten wir den deutschen Reisepass und den tunesischen vorlegen für die Ausreise aus Tunesien. Deutschen Pass, da in dem TN-Paß bei der Kleinen kein Aufenthaltstitel drin steht, sie ist in D geboren. Soviel zu unserem Erlebnis zum Glück haben wir beide ganz normalen Pässe machen lassen und dabei. Dies verlangte der Beamte in Tunesien so, als wir nur den TN-Paß hinlegten, fragte er nach dem deutschen. Ich schrieb nicht, das ein Aufenthaltstitel drin stehen muss. Als wir ihn fragten, warum er beide sehen möchte: gab er dies als Begründung an. Verdrehe nicht immer die Aussagen. Claudia
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Re: Kinderreisedokumente
[Re: Frogger]
#351940
01/07/2011 20:06
01/07/2011 20:06
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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"Seit wann braucht ein deutsches Kind, welches nur durch den T-Vater den T-Pass hat, einen Aufenthaltstitel?"
Diese Frage habe ich jetzt zweimal beantwortet, also ein drittes Mal: Ein deutsches Kind braucht KEINEN Aufenthaltstitel, weil es DEUTSCHER STAATSBÜRGER ist und demzufolge auch einen deutschen Reisepaß besitzt. Wenn es jedoch kein deutsches Kind und keine deutsche Staatsbürgerschaft hat, also auch keinen deutschen Reisepaß, dann braucht es einen Aufenthaltstitel. Zeigt man am tunesischen Zoll NUR den tunesischen Reisepaß vor, so verweigern die Zöllner die Ausreise, wenn in dem tunesischen Reisepaß kein Aufenthaltstitel ist UND diese Person keinen Reisepaß des Landes, in das er reist, vorweisen kann (für ein Schengen-Land = Reisepaß eines beliebigen Schengen-Landes), weil die Zöllner einen tunesischen Staatsbürger nur dann ausreisen lassen, wenn er zur Einreise in das Zielland berechtigt ist. Dasselbe gilt im übrigen auch für alle Fluggesellschaften, weil sie diese Person, wenn sie wegen fehlendem Aufenthaltstitel nicht einreisen darf, sonst auf eigene Kosten zurückbefördern müssten. Hallo Frogger, wer eine Antwort nicht lesen möchte, dem kann man es 10 mal und mehr schreiben. Danke für diese Beantwortung, genau so ist es und schrieb ich es in Kurzform. Claudia
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