ich kenne diese erklärung gar nicht.... haben wir nicht unterschreiben müssen damals, aber es muss eigentlich logisch sein, dass wenn mann aufgrund der heirat mit einem deutschen ehepartner ein aufenthalt hat, jegliche änderungen, zb trennung bekannt geben muss, da der titel daran hängt. man kann wenn man korrekte bearbeiter bei der ausländerbehörde hat, sogar vorrüber gehend den status verlieren und als asylbewerber weiter zählt. sollten nachträglich änderungen erst bekannt werden, durch die meldungen durch das bürgeramt können die titel aberkannt werden und die verpflichtung zur ausreise erfolgen...da dieses mit einer straftat gleichgesetzt ist, und die abgleiche zwischen finanzamt, bürgeramt und ausländerbehörde glaube ich mindestens alle halbe jahre durchgeführt werden