Da beide die tun. Staatsangehörigkeit haben (zusätzlich zu der deutschen des Mannes) gilt bei der Familienzusammenführung die sog. Regelausnahme. Der Lebensunterhalt muss also gesichert sein. Wieviel das in diesem Fall ist, würde ich bei der Ausländerbehörde in Hamburg erfragen.

Schau auch mal hier .

Den Nachweis über die Sprachkenntnisse braucht die tunesische Ehefrau aber auf jeden Fall!

Es ist im Übrigen gar nicht so ungewöhnlich, dass die Männer ihre Frauen lieber in Tunesien lassen....