das gesetzt wäre mir neu... aber gut zu wissen, dann können wir die schulden ja auch beim ehepartner unserer schuldner eintreiben. das ging bisher nicht
Hold fast to Dreams, for it Dreams die Life is a brocken winged Bird that can not fly
~*~ R.I.P. Michael J. Jackson ~*~ ~*~ 29.08.1958 - 25.06.2009 ~*~
Es geht nicht darum, "Schulden" WÄHREND der Ehe bei dem anderen Ehepartner geltend zu machen, dazu braucht es eine Gesamtschuldnerschaft,wie Du es geschrieben hast.
Bei der Scheidung jedoch werden im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft Gewinne addiert und Verbindlichkeiten,die während der Ehe entstanden sind, abgezogen.
Dies ist keinesqwegs neu,sondern seit dem 19. Jahrhundert so.
Die Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden. Rosa Luxemburg