Ich habe dazu einen ganz tollen Bericht gefunden:
er steht zwar schon lange hier bei uns im Forum komplett aber ich stelle man zu deiner Frage diese Teile hier rein.

LEBENSKOSTEN

Die Lebenskosten sind weniger hoch als in der Schweiz. Es ist schwierig, Ver-gleiche anzustellen. Alle Importwaren sind rar und teuer, teils wegen der ho-hen Zoll- und Steuerbelastung, teils wegen Einfuhrbeschränkungen.Das nachstehend aufgeführte Monatsbudget gibt die Situation eines mittlerentunesischen Kaderangestellten wieder. Dabei ist zu bedenken, dass die Ein-kommen von Tunesiern, die mit Schweizerinnen verheiratet sind, oft viel be-scheidener sind. Für Landsleute, die in Tunesien für eine schweizerische oderausländische Firma eine bezahlte Tätigkeit ausüben, sind die Einkommensver-hältnisse sehr unterschiedlich und hängen von den Vertragsbedingungen ab(bezahlte Unterkunft, Wohnungszulage, Übernahme der Schulkosten durch denArbeitgeber, Dienstwagen etc.). Bei dieser Art von Anstellung können Auslän-der häufig auf den Rat von Vorgängern oder künftigen Arbeitskollegen zählen.Die Schweizerische Botschaft in Tunis ist gerne bereit, auf die ihr in diesemZusammenhang gestellten Fragen zu antworten.

LEBENSVERHÄLTNISSE, STEUERN
Monatsbudget für ein Ehepaar mit 2 Kindern:vonbisVerpflegungTND400.--600.--Bekleidung, WäscheTND200.--400.--Miete, Heizung, StromTND800.--2'000.--verschiedene AusgabenTND400.--600.--TotalTND1'800.--3'600.--STEUERNSteuer auf Gehältern und Löhnen (Impôt sur les traitements et salaires,I.T.S.).Allgemeine Einkommenssteuer (Contribution personnelle d'Etat, C.P.E.).Auf Konsumgütern wird eine Mehrwertsteuer erhoben.Auskünfte über das Steuerwesen können beim Ministère des Finances, Direc-tion des Impôts, 36, rue de Marseille, TN-Tunis, eingeholt werden.Bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, sollte man vom zukünftigen Ar-beitgeber schriftliche Unterlagen über die Besteuerung verlangen.ARBEITSVERTRÄGE, SOZIALVERSICHERUNGENARBEITSVERTRÄGEIn jedem Fall sollte der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden unddetaillierte Angaben insbesondere über folgende Punkte enthalten: Entlöhnungund Entschädigungen, Pflichtenheft, Ferien und Freizeit, Unterkunft, Trans-portmittel zum Arbeitsplatz, Übernahme der Kosten für Arzt und Medikamentesowohl für den Angestellten wie auch für seine Familie, Abzüge für Steuern undSozialversicherung (die Sozialversicherung kommt für ärztliche Kosten nichtauf), usw.Vgl. auch Angaben im Merkblatt "Arbeitsverträge für Auslandtätigkeit".LÖHNEDie in Tunesien lokal bezahlten Löhne kommen für Ausländer/innen, die an ei-nen gewissen Lebensstandard gewöhnt sind, nicht in Betracht.
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ARBEITSVERTRÄGE, SOZIALVERSICHERUNGEN18 / 20SOZIALVERSICHERUNGENEs bestehen folgende Versicherungen:· Eine staatliche Versicherung im Falle von Alter und Invalidität sowie Krank-heit und Mutterschaft (Caisse Nationale de Sécurité Sociale, CNSS).· Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Haftung des Ar-beitgebers).· Eine Pflichtversicherung der Caisse d'Assurance Vieillesse, Invalidité et Sur-vie (CAVIS).Das Sozialversicherungs-System befindet sich im Aufbau. Die Leistungen ver-mitteln keine ausreichende Sicherheit. Der Beitritt zur freiwilligen AHV/IV wirdempfohlen.
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WEITERE PUBLIKATIONEN19 / 20WEITERE PUBLIKATIONENDie nachstehenden Auskunftsblätter enthalten weitere nützliche Angaben; siekönnen bei der Sektion Auswanderung und Stagiaires des BFA, 3003 Bern, be-zogen werden:Auslandaufenthalt/AuswanderungDieses Auskunftsblatt enthält nebst allgemeinen Hinweisen insbesondere auchAngaben zu folgenden Punkten:· Soliswiss - Solidaritätsfonds der Auslandschweizer· SUVA - Obligatorische Unfallversicherung von Arbeitnehmern bei vor-übergehender Tätigkeit im Ausland· Arbeitslosenversicherung (ALV)· Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer· Zivile und militärische Angelegenheiten bei AuslandaufenthaltenArbeitsverträge für AuslandtätigkeitSprachaufenthalte im AuslandArbeit im Ausland (Auslandstellen-Bulletin, erscheint monatlich)Ruhestand im AuslandKaufkraftausgleich für Arbeitskräfte im Ausland (erscheint jeweils im Ja-nuar und Juli).
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IMPRESSUM20 / 20IMPRESSUMBundesamt für AusländerfragenAuswanderung und StagiairesCH - 3003 Bern-WabernTel. +41 31 322 42 02 Fax +41 31 322 44 93E-Mail: swiss.emigration@bfa.admin.chhttp://www.swissemigration.chDok. Name:TUNESIEN_AK_D.doc