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Ich fliege nach Mahdia !!!!
#34804
21/08/2003 15:11
21/08/2003 15:11
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Joined: Aug 2003
Beiträge: 156 Sauerland
annet
OP
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Sauerland
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Hi einmal in die Runde heute habe ich gebucht, 1 Woche Vincci Nour Palace in Mahdia mit HP und Meerblick bei ITS für 500€/Person @ Claudia, auch wenn Du mir ein anderes Hotel empfohlen hast, ich finde dieses für unsere Vorstellungen besser. Allinkl ist uns zu gefährlich und verführerisch ![[Boah!]](images/icons/shocked.gif) für die Figur. ich drucke mir gleich Deine Tipps raus. Nun schon 3 Fragen von mir???? Ich habe gewarnt 1.Was kostet eine Taxe für einen Ganztagestripp etwa? und was sind die must see in der Umgebung? nicht in Mahdia 2.vom Hotel bis nach Mahdia, sind Kleinbusse oder???? 3.und wie ist es mit GOLDDDDDD????? ich kenne es von den VAR, da bezahlt man für ein Schmuckstück den aktuellen Goldpreis nach Gramm und man kann 100% sicher sein. es ist echt!!!In jedem Laden!!!!! und wie ist es mit Silber, liebe ich auch, wie ist da die Preislage Wie wird es in Tunesien gehandhabt? 4. da fällt mir noch etwas ein: gibt es besondere shop Tipps Ich stelle solche Fragen, weil ich nur 1 Woche da bin und da muß alles etwas schneller gehen das war es erstmal liebe Grüße anne
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Re: Ich fliege nach Mahdia !!!!
#34807
21/08/2003 17:02
21/08/2003 17:02
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Anonym
Nicht registriert
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Anonym
Nicht registriert
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Hallo Anne,
ich will auch..... Freut mich, daß Du dem Vincci eine Chance gibst!
So, nun zu Deinen Fragen:
Was ein Taxi für einen Tag kostet, kann ich Dir leider nicht sagen. Wir mieten immer ein Auto und da sind die Preise z.Zt. sehr hoch unter 100 TDN ist da im Moment nichts zu machen. Ich denke aber, daß nach Ferienende die Situation wieder anders ist. Von Mahdia solltest Du auf jeden Fall einen Abstecher nach El Djem machen. Kann man mit dem Leihauto gut selber hinfahren. Vom Hotel nach Mahdia fahren Taxis. Die kosten je nach Verhandlungsgeschick zwischen 2 und 3 Dinar. Jetzt zu dem Thema Gold: ich würde mir in Tunesien nur bedingt Gold kaufen, da es nicht billig ist. Das gleiche gilt für Silber. Es sei denn, man findet ein besonders schönes Stück, das man unbedingt haben will. Man zahlt übrigens auch nach Gewicht. Als besonderen Tipp, würde ich Dir den Markt am Freitag empfehlen. Einkäufe (Klamotten etc.) sollte man, wenn die Möglichkeit besteht, in Sfax oder Tunis machen. Souvenirs kann man gut in der Medina kaufen. Die beiden Museen von Mahdia solltest Du Dir ansehen, ins Café Sidi Salem und ins Café vom Hotel Phönix solltest Du auch gehen. Der Hammam vom Vincci ist sehr gut und wenn Du Lust und auch noch Zeit hast, gibt es Thalasso-Anwendungen im Hotel und Massagen. LG Anna
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Re: Ich fliege nach Mahdia !!!!
#34808
21/08/2003 17:24
21/08/2003 17:24
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Hallo Anne, ich freue mich das ihr Mahdia gebucht habt und dort eine Woche Urlaub macht im Oktober.
Sehenswürdigkeiten: Sousse:
Altstadt die von einer Stadtmauer umschlossen ist, Wehrkloster, Hafen von Sousse, Souk (Markt), Große Moschee die auch Touristen betreten und anschauen können, aber nicht die Gebetssäle, Archäologisches Museum in der Kasbah (Festung)
Port El Kantoaui: Jachthafen, Zoo, Straußenfarm man kann sehr schön Schiffstouren machen, einen Freizeitpark besuchen alles am Jachthafen
Karthago: Amphitheater El Djem Punische Häfen Heimathafen der Mittelmeerflote Römische Villen Viertel National Museum Karthago
Hammamet: Name der Stadt durch die heißen Bäder Hammam Medina von einer Mauer umgebene Altstadt und Markt Ausgrabungsgelände
Mahdia: Bekannter Fischerei Ort, Hafen Souk (Wochenmarkt) Cap Africa, Der Hauptzugang zur Medina bildet ein 44 Meter tiefes Stadttor (dunkles Tor), stammt aus der Zeit der Fatimiden Große Moschee Großer Islamischer Friedhof
Monastir: Hafen Geburtsort von Habib Bourguiba Ribat am Meer liegende Wehrkloster den Hauptplatz vor der Medina Große Moschee Mausoleum von Bourguiba mit seinen beiden Minaretten aus italienischem Marmor und reicher Goldverzierung ähnelt einer Moschee (nicht zugänglich)
Sidi Bou Said: Der Ort steht seit 1915 unter Denkmal Es zog viele Künstler dort hin Andalusische Dorf bekanntes Café des Nattes
Kairouan: Ist die viert heilige Stadt des Islams, Größte Moschee in Nordafrika (Djama Sidi Okba)
Matmata: Höhlenwohnungen kann man hier sehen
Überall kann man Teppichfabriken besichtigen und sehen wie hart die Frauen jeden Tag arbeiten müssen. Lederfabriken ist es auch so. Was man immer mal mitmachen sollte ist eine Kamelkarawane (Dromedare). Ist sehr lustig und interessant.
Nicht weit von Mahdia ist: Sousse, Port el Kantaoui, El Djem und Monastir. Wenn ihr euch ein Auto mietet dann könnt ihr einen Tag folgende Städte anschauen: Sousse + Port el Kantaoui und auf der Rückfahrt Monastir. Das schafft man an einem Tag wenn man sich einen Plan zusammenstellt, gern kann ich es dir auch vorbereiten denn ich bin diese Tour so schon oft gefahren und war zum Abendessen im Hotel. Wir hatten auf der Hinfahrt sogar noch El Djem dabei und sind von dort aus nach Sousse gefahren.
Was man aber bedenken sollte, ihr kennt euch nicht aus und ich kenne mich auf den Straßen dort aus und fahre ohne Karte diese Strecken.
Da ich dich kenne weiß ich ihr wollt möglichst viel vom Land sehen, dann kann ich auch eine Tagstour nach Tunis und Sidi Bou Said empfehlen, wobei ich euch nicht empfehlen kann in Tunis Stadt mit dem Auto zu fahren, da muß man sich verdammt gut auskennen und würde das Auto außerhalb parken und mit dem Taxi dann in Tunis weiterfahren.
Zum Thema Taxi:
Es gibt in Tunesien zwei verschiedene Arten taxis, die Stadttaxis sie fahren in der Stadt und die die von Orten zu Orten fahren, diese nett man Sammeltaxis. Diese kosten nicht viel und man kommt so auch günstig von Ort zu Ort wenn man kein Auto mieten möchte. Ist aber dann innerhalb des Ortes von einem Taxi abhängig.
Claudia
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Re: Ich fliege nach Mahdia !!!!
#34813
21/08/2003 18:26
21/08/2003 18:26
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Joined: Aug 2003
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Vielen Dank an Euch alle für die schnellen Antworten. El Djem ist aus Karthago verschwunden, habe es gestrichen Ansonsten ist alles ausgedruckt. Dann werden wir uns einen Mietwagen nehmen, das ist meinem Mann ohnehin lieber und er hat eine Frau, die kann Karten lesen Da ist er immer wieder von mir begeistert Auf den hamman freue ich mich schon, das habe ich noch nicht mitgemacht. Was zieht man da an oder aus ist das wie gemischte Sauna oder nur für Frauen und arbeiten da tunesische Männer drin oder nur Frauen. Wundert Euch nicht über diese Fragen. ich hatte mal eine Kollegin ,die war in einem H. in der Türkei. Naja für die Türken war das ein "Ausflugsziel", gingen in den Hotelh. und kamen aus dem Glotzen ![[Breites Grinsen]](images/icons/grin.gif) nicht mehr raus. liebe Grüße anne
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Re: Ich fliege nach Mahdia !!!!
#34822
24/08/2003 19:00
24/08/2003 19:00
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Anne ich denke das interessiert dich auch dazu: Das Arbeitsrecht Das Arbeitsrecht ist weitgehend zwingend im tunesischen Arbeitsgesetz, dem Rahmenkollektiv-Vertrag und in allgemeinverbindlichen Branchentarifverträgen geregelt. Die Gehälter und Tariferhöhungen werden in den Branchentarifverträgen für jeweils drei Jahre im voraus festgelegt. Befristete Arbeitsverträge können als sogenannte "Kettenarbeitsverträge" bis zu insgesamt längstens vier Jahren abgeschlossen werden. Kündigungen sind an die Einhaltung enger Formvorschriften und das Vorliegen sowie den Nachweis eng gefaßter "berechtigter" Gründe gebunden. Rechtswidrige Kündigungen lösen Schadensersatzansprüche aus, die gesetzlich geregelt und begrenzt sind. Ein Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers besteht regelmäßig nicht. In den Betrieben ist ein paritätischer "beratender Betriebsausschuss" aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern zu bilden. Das Steuerrecht Die persönliche Einkommenssteuer ist progressiv gestaltet mit einem Eingangssteuersatz von 15% und einem Spitzensteuersatz von 35 %. Die Lohnsteuer ist vom Arbeitgeber einzubehalten und abzuführen. Ausländisches Personal von ausschließlich exportierenden Betrieben kann im Rahmen der Regelungen des Investitionsförderungsgesetz N° 93-120 eine Pauschalbesteuerung von 20% ihres Bruttoeinkommens beantragen. Die Körperschaftssteuer beträgt in der Regel 35 %. Selbst wenn im Rahmen des Investitionsförderungsgesetzes eine Steuerbefreiung besteht, sind die geltenden Buchführungs- und Steuererklärungsfristen einzuhalten. Die Mehrwertsteuer liegt im allgemeinen bei 18%. In bestimmten Bereichen gelten höhere oder niedrigere Sätze. Zwischen Tunesien und Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Zum 1.1.2002 ist das neue Gesetz N° 2000-82 zur Regelung der steuerlichen Rechte und Verfahren (code des droits et procédures fiscaux) vom 9. August 2000 in Kraft getreten. Das Gesetz findet grundsätzlich Anwendung auf alle Arten von Abgaben, Steuern und Gebühren, die vom Staat erhoben werden. Ausgenommen sind Zölle und alle im Zusammenhang mit Importen erhobenen Abgaben, für die das Zollgesetzbuch gilt. Die Neuregelung, welche die Finanzverwaltung mit umfassenden Rechten ausstattet, hat bereits im Vorfeld für erhebliche Unruhe gesorgt, so daß der Staatspräsident bereits eine Initiative zur Reform des Gesetzes mit dem Ziel angekündigt hat, mehr Ausgewogenheit zwischen den Rechten des Steuerpflichtigen und der Verwaltung zu schaffen. Breiten Raum nehmen die Strafvorschriften ein, die von Verspätungszuschlägen über Bußgelder - etwa für verspätete, unvollständige oder ungenaue Auskünfte - bis hin zu Freiheitsstrafen reichen. Dem stehen auf der Seite der Finanzverwaltung weitreichende Einsichts- und Informationsrechte gegenüber. Die Finanzbehörden dürfen von den Steuerpflichtigen jegliche Auskünfte, Aufklärung und Nachweise zu steuerlich relevanten Fragen verlangen. Banken und Post müssen die bei ihnen geführten Konten und Kontoinhaber angeben. Ohne vorherige Anmeldung dürfen Geschäftslokale und Lager zum Zweck der Steuerprüfung aufgesucht werden. Unternehmen ebenso wie steuerpflichtige Privatpersonen sind verpflichtet, auf Verlangen der Finanzbehörden ihre Geschäftsbücher, Buchhaltungsunterlagen, Rechnungen und sonstigen Geschäftsunterlagen offenzulegen. Bei EDV-gestützter Buchhaltung müssen sämtliche Daten und die verwendeten Programme zugänglich gemacht werden. Auf schriftliche Aufforderung hin müssen binnen einer Frist von 30 Tagen Namenslisten der Kunden und Lieferanten einschließlich Angabe des Kaufpreises bzw. bei Dienstleistungen des Honorars erstellt werden. Bei der Beantragung von Telefonanschlüssen, Baugenehmigungen sowie bei der Anmeldung eines Fahrzeuges muß eine Bestätigung vorgelegt werden, daß die letzte fällige Steuererklärung abgegeben worden ist. Steuerliche Vergünstigungen und Steuerbefreiungen ebenso wie die Teilnahme an Ausschreibungen der öffentlichen Hand sind von der ordnungsgemäßen Abgabe sämtlicher Steuererklärungen abhängig. http://www.ahktunis.org/deutsch/land/recht.htm#arbeits
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Re: Ich fliege nach Mahdia !!!!
#34823
24/08/2003 19:14
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Joined: May 2001
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Claudia Poser-Ben Kahla
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Ich habe dazu einen ganz tollen Bericht gefunden: er steht zwar schon lange hier bei uns im Forum komplett aber ich stelle man zu deiner Frage diese Teile hier rein.
LEBENSKOSTEN
Die Lebenskosten sind weniger hoch als in der Schweiz. Es ist schwierig, Ver-gleiche anzustellen. Alle Importwaren sind rar und teuer, teils wegen der ho-hen Zoll- und Steuerbelastung, teils wegen Einfuhrbeschränkungen.Das nachstehend aufgeführte Monatsbudget gibt die Situation eines mittlerentunesischen Kaderangestellten wieder. Dabei ist zu bedenken, dass die Ein-kommen von Tunesiern, die mit Schweizerinnen verheiratet sind, oft viel be-scheidener sind. Für Landsleute, die in Tunesien für eine schweizerische oderausländische Firma eine bezahlte Tätigkeit ausüben, sind die Einkommensver-hältnisse sehr unterschiedlich und hängen von den Vertragsbedingungen ab(bezahlte Unterkunft, Wohnungszulage, Übernahme der Schulkosten durch denArbeitgeber, Dienstwagen etc.). Bei dieser Art von Anstellung können Auslän-der häufig auf den Rat von Vorgängern oder künftigen Arbeitskollegen zählen.Die Schweizerische Botschaft in Tunis ist gerne bereit, auf die ihr in diesemZusammenhang gestellten Fragen zu antworten.
LEBENSVERHÄLTNISSE, STEUERN Monatsbudget für ein Ehepaar mit 2 Kindern:vonbisVerpflegungTND400.--600.--Bekleidung, WäscheTND200.--400.--Miete, Heizung, StromTND800.--2'000.--verschiedene AusgabenTND400.--600.--TotalTND1'800.--3'600.--STEUERNSteuer auf Gehältern und Löhnen (Impôt sur les traitements et salaires,I.T.S.).Allgemeine Einkommenssteuer (Contribution personnelle d'Etat, C.P.E.).Auf Konsumgütern wird eine Mehrwertsteuer erhoben.Auskünfte über das Steuerwesen können beim Ministère des Finances, Direc-tion des Impôts, 36, rue de Marseille, TN-Tunis, eingeholt werden.Bevor ein Arbeitsvertrag unterzeichnet wird, sollte man vom zukünftigen Ar-beitgeber schriftliche Unterlagen über die Besteuerung verlangen.ARBEITSVERTRÄGE, SOZIALVERSICHERUNGENARBEITSVERTRÄGEIn jedem Fall sollte der Arbeitsvertrag schriftlich abgeschlossen werden unddetaillierte Angaben insbesondere über folgende Punkte enthalten: Entlöhnungund Entschädigungen, Pflichtenheft, Ferien und Freizeit, Unterkunft, Trans-portmittel zum Arbeitsplatz, Übernahme der Kosten für Arzt und Medikamentesowohl für den Angestellten wie auch für seine Familie, Abzüge für Steuern undSozialversicherung (die Sozialversicherung kommt für ärztliche Kosten nichtauf), usw.Vgl. auch Angaben im Merkblatt "Arbeitsverträge für Auslandtätigkeit".LÖHNEDie in Tunesien lokal bezahlten Löhne kommen für Ausländer/innen, die an ei-nen gewissen Lebensstandard gewöhnt sind, nicht in Betracht. -------------------------------------------------------------------------------- Page 18 ARBEITSVERTRÄGE, SOZIALVERSICHERUNGEN18 / 20SOZIALVERSICHERUNGENEs bestehen folgende Versicherungen:· Eine staatliche Versicherung im Falle von Alter und Invalidität sowie Krank-heit und Mutterschaft (Caisse Nationale de Sécurité Sociale, CNSS).· Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (Haftung des Ar-beitgebers).· Eine Pflichtversicherung der Caisse d'Assurance Vieillesse, Invalidité et Sur-vie (CAVIS).Das Sozialversicherungs-System befindet sich im Aufbau. Die Leistungen ver-mitteln keine ausreichende Sicherheit. Der Beitritt zur freiwilligen AHV/IV wirdempfohlen. -------------------------------------------------------------------------------- Page 19 WEITERE PUBLIKATIONEN19 / 20WEITERE PUBLIKATIONENDie nachstehenden Auskunftsblätter enthalten weitere nützliche Angaben; siekönnen bei der Sektion Auswanderung und Stagiaires des BFA, 3003 Bern, be-zogen werden:Auslandaufenthalt/AuswanderungDieses Auskunftsblatt enthält nebst allgemeinen Hinweisen insbesondere auchAngaben zu folgenden Punkten:· Soliswiss - Solidaritätsfonds der Auslandschweizer· SUVA - Obligatorische Unfallversicherung von Arbeitnehmern bei vor-übergehender Tätigkeit im Ausland· Arbeitslosenversicherung (ALV)· Fürsorgeleistungen an Auslandschweizer· Zivile und militärische Angelegenheiten bei AuslandaufenthaltenArbeitsverträge für AuslandtätigkeitSprachaufenthalte im AuslandArbeit im Ausland (Auslandstellen-Bulletin, erscheint monatlich)Ruhestand im AuslandKaufkraftausgleich für Arbeitskräfte im Ausland (erscheint jeweils im Ja-nuar und Juli). -------------------------------------------------------------------------------- Page 20 IMPRESSUM20 / 20IMPRESSUMBundesamt für AusländerfragenAuswanderung und StagiairesCH - 3003 Bern-WabernTel. +41 31 322 42 02 Fax +41 31 322 44 93E-Mail: swiss.emigration@bfa.admin.chhttp://www.swissemigration.chDok. Name:TUNESIEN_AK_D.doc
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