In D ist automatisch Gütergemeinschaft angesagt, wenn man hier lebt.
Daher ist es unerheblich was man in T angekreuzt hat.
Wünscht man Gütertrennung, muss man hier einen notariell beglaubigten Vertrag machen.
Vielmehr verhält es sich so, daß ein ausländischer Ehevertrag dann in Deutschland ebenfalls gültig ist, wenn die darin getroffenen Vereinbarungen auch in Deutschland hätten getroffen werden können. Der Güterstand gehört dazu.
In Deutschland kann allerdings, anders als in Tunesien, der Ehevertrag geändert werden.