Ich weiss nicht, wie es in A ist, hier in D ist es so:
wenn man hier in D seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt im Falle der Scheidung deutsches Recht. Daher müsste dann auch ein Deutscher Ehevertrag gemacht werden.
Daher mal nachfragen, wie das in A gehandhabt wird.
Also in Ö gilt grundsätzlich Gütertrennung.
Wir werden in Ö auch einen Ehevertrag machen, da der tunesische (nach meinen bisherigen Recherchen) in Ö nicht gilt, weil wir hier leben werden. Aber wenn wir mal in Tunesien leben würden, dann würd er natürlich schon dort gelten.
Danke schon mal für die Rückmeldungen und auch für die Antwort, dass das eigentlich nur ein "Kreuzerlvertrag" ist.
lg koala