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Tunesischer Ehevertrag #347555
24/03/2011 13:17
24/03/2011 13:17
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Hallo!
Ich hab mal eine Frage an alle, die in Tunesien geheiratet haben!
Dort ist es ja muss (bzw. automatisch mit der Eheschliessung) einen Ehevertrag abzuschliessen.
Ist das denn ein eher standardisierter, wo man dann noch "ankreuzelt" ob Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Oder sind die schon voll persönlich individuell?
Ohne unhöflich zu erscheinen: könnt mir denn da jemand einen schicken (mit deutscher Übersetzung), nur damit ich mal so ungefähr weiss, was drinnen steht?
Wenns bei mir soweit ist, werd ich ihn mir natürlich vorher auf deutsch (oder französisch) übersetzen lassen, aber ich bin halt jetzt schon neugierig wink
lg koala

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: LOE110714] #347556
24/03/2011 13:33
24/03/2011 13:33
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Hallo koala21,

Ihr müsst VOR der Eheschliessung nochmal auf son "Amt" um anzukreuzen, nach was ihr leben wollt. Sprich GT oder GM!
Dass alles macht ihr vor der Trauung.

Am Trautag unterschreibt man eig. nur noch.

Im Ehepapier steht dann eig. nur noch drin,:
Herr Huber und Frau Maier geb. Knödel haben GT/GM gewählt.
Mehr nicht!


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Ta7funa] #347561
24/03/2011 14:18
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Ich weiss nicht, wie es in A ist, hier in D ist es so:

wenn man hier in D seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt im Falle der Scheidung deutsches Recht. Daher müsste dann auch ein Deutscher Ehevertrag gemacht werden.

Daher mal nachfragen, wie das in A gehandhabt wird.

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Cheker] #347564
24/03/2011 15:36
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...und was ist wenn man KEINEN Ehevertrag gemacht, sondern nur zw. GT oder GM gewählt hat ?


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Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Ta7funa] #347566
24/03/2011 15:44
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Original geschrieben von: Ta7funa
...und was ist wenn man KEINEN Ehevertrag gemacht, sondern nur zw. GT oder GM gewählt hat ?
Soweit ich weiß wird GT oder GM auch hier in D übernommen!


Im leben gibt es viele Kopien aber nur wenig Originale!
Viva la Tunisie 14.01.2011
kashba.de - Tunesien-News


Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Alina 7ayati] #347569
24/03/2011 17:06
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Glaube ich nicht.

Hier in D wenn man nichts macht ist erst mal "Zugewinn" angesagt. Soweit ich weiss...

Und es gibt ja noch andere Dinge zu regeln, von daher,
Ehevertrag würd ich immer machen...

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Cheker] #347573
24/03/2011 18:00
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Original geschrieben von: Cheker
Ich weiss nicht, wie es in A ist, hier in D ist es so:

wenn man hier in D seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt im Falle der Scheidung deutsches Recht. Daher müsste dann auch ein Deutscher Ehevertrag gemacht werden.

Daher mal nachfragen, wie das in A gehandhabt wird.



Also in Ö gilt grundsätzlich Gütertrennung.
Wir werden in Ö auch einen Ehevertrag machen, da der tunesische (nach meinen bisherigen Recherchen) in Ö nicht gilt, weil wir hier leben werden. Aber wenn wir mal in Tunesien leben würden, dann würd er natürlich schon dort gelten.
Danke schon mal für die Rückmeldungen und auch für die Antwort, dass das eigentlich nur ein "Kreuzerlvertrag" ist.
lg koala

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: LOE110714] #347576
24/03/2011 18:16
24/03/2011 18:16
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Ja wat nu Mädels !?

Gibts hier keine dessen Ehe gescheitert ist, und sie/er was dazu beitragen kann ???
(Sorry wenn ich jetzt so Makaber frag)


Glück basiert aus einer Reihe von Entscheidungen!
Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Ta7funa] #347579
24/03/2011 18:21
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In D ist automatisch Gütergemeinschaft angesagt, wenn man hier lebt.

Daher ist es unerheblich was man in T angekreuzt hat.

Wünscht man Gütertrennung, muss man hier einen notariell beglaubigten Vertrag machen.

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Cheker] #347586
24/03/2011 22:22
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In Deutschland ist ohne Vereinbarung Zugewinngemeinschaft, nicht Gütergemeinschaft angesagt.

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: Cheker] #347589
25/03/2011 00:33
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Original geschrieben von: Cheker
In D ist automatisch Gütergemeinschaft angesagt, wenn man hier lebt.

Daher ist es unerheblich was man in T angekreuzt hat.

Wünscht man Gütertrennung, muss man hier einen notariell beglaubigten Vertrag machen.


Vielmehr verhält es sich so, daß ein ausländischer Ehevertrag dann in Deutschland ebenfalls gültig ist, wenn die darin getroffenen Vereinbarungen auch in Deutschland hätten getroffen werden können. Der Güterstand gehört dazu.

In Deutschland kann allerdings, anders als in Tunesien, der Ehevertrag geändert werden.

Re: Tunesischer Ehevertrag [Re: maedi] #347591
25/03/2011 07:26
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Sorry, hatte Zugewinngemeinschaft gemeint......