Hallo,

Frogger, ich geb dir recht.
Außerdem kann man nach gestelltem Asylantrag nicht so einfach zurückschicken. Der Asylantrag muß zunächst geprüft werden und bei der Menge an Menschen dauert das .... Erst nach abschlägigem Bescheid und Prüfung ob keine Abschiebehindernisse vorliegen kann dies geschehen.

Sunny


Alles hat einen Sinn, auch wenn es zunächst sinnlos und grausam erscheint