Original geschrieben von: koala21
[quote=Frogger]
Aber wenn sie hier leben wollen (mit hier meine ich jedes Land ausserhalb von Tunesien) und die Frau einen Doppelnamen haben möchte, oder die Frau UND die Kinder den Namen der Frau haben sollen, dann muss das schriftliche festgehalten werden - und zwar vor der Heirat.


Die Namensführung kann auch später noch nach dem deutschen Recht bestimmt werden - vorher geht es nur dann, wenn die Namensrechte der beteiligten Länder (Heimatland und Land der Eheschließung) vergleichbar sind, was zumindest für die Bestimmung des Familiennamens eines Kindes nicht der Fall ist.

Da sollte man unbedingt mit dem Standesbeamten sprechen und sich von ihm vorab die beste Vorgehensweise erläutern lassen.