Original geschrieben von: Frogger
>>>Noch was: unbedingt auch bei deinem Standesamt erkundigen wegen der Namensfestlegung (von dir und zukünftigen Kindern) - denn da wird seine Unterschrift benötigt! Ausser du nimmst sowieso seinen Namen an.<<<

Das tunesische Recht kennt keine "Namenswahl" wie in Deutschland, diese kann dann auch nicht in Tunesien ausgeübt werden. Die Kinder erhalten stets den Namen des Vaters.


Aber wenn sie hier leben wollen (mit hier meine ich jedes Land ausserhalb von Tunesien) und die Frau einen Doppelnamen haben möchte, oder die Frau UND die Kinder den Namen der Frau haben sollen, dann muss das schriftliche festgehalten werden - und zwar vor der Heirat.