Tja, hier in FFM war es aber so, dass das tunesische Recht beachtet werden musste und die Standesbeamtin hat gleich gesagt, dass er z.B. meinen Namen nicht annehmen kann, da T das nicht aktzeptieren würde.
Kann sein, daß damals eine andere Gesetzgebung gültig war - oder der Tunesier nicht offiziell mit der Heirat auch die Namenswahl nach deutschem Recht gewählt hat (dies kann man schon bei der Anmeldung der Hochzeit, selbst oder per Vollmacht, erklären). Ansonsten wäre die Aussage der Standesbeamtin schlichtweg falsch.
...Ich sehe auch wenig Sinn darin, dass Menschen zwei verschiedene Nachnamen haben müssen, weil sie gezwungenermaßen aus der einen Staatsbürgerschaft sowieso nicht rauskommen...
Bei aller Wertschätzung für ein Land, doch die deutsche Namenswahl ist gültig für alle Länder der Erde, nur mit Ausnahme von Tunesien - was ist daran wirklich so problematisch, wenn man dann in einem einzigen Land der Welt einen anderen Namen hat.

Das ganze tritt ja ebenso auf, wenn man bei der Einbürgerung in Deutschland auch seinen Vornamen ändert - auch das wird in Tunesien nicht anerkannt und man heißt dann dort halt weiterhin "Achmed Ben Salem" und im Rest der Welt "Hugo Müller" (von dem Unterhaltungswert am tunesischen Zoll ganz zu schweigen, wenn die Zöllner versuchen, das nachzuvollziehen).
