Auch muss das Standesamt Deine Namenswahl dahingehend prüfen, ob sie mit tunesischem Recht vereinbar ist.( falls Ihr hier heiratet).
Nicht generell, denn ausländische Ehepartner, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, können wählen, ob für sie das Heimatrecht oder das deutsche Recht für die Namenswahl gelten soll. In letzterem Falle wird das ausländische Namensrecht dann vom Standesamt nicht beachtet.
Dies kann dann zu einer sogenannten "hängenden" Namensführung führen, bei der eine Person zwei unterschiedliche Namen hat, in diesem Falle also in Tunesien einen anderen als in Deutschland. Weitere Dokumente werden dann, je nach Austellerland, natürlich ebenfalls auf den jeweiligen Landesnamen ausgestellt.
Bei Kindern kann es dann passieren, daß sie womöglich in einem Land den Namen der Mutter und im anderen den Namen des Vaters tragen, theoretisch sind sogar unterschiedliche Vornamen denkbar.
