Kinder eines Tunesiers haben immer automatisch auch die tunesische Staatsangehörigkeit.

Ausserdem muss ein Tunesier sich bei dem für in zuständigen Konsulat im Ausland anmelden, wenn er im Ausland wohnt.

Desweiteren müssen eventuelle Kinder dem Konsulat gemeldet werden ( es gibt zwar Leute, die dies nicht machen, aber korrekt ist die Meldung.

Und da der Nachname der Frau da wohl nicht annerkannt wird ( kann auch sein, dass bestimmte Vornamen nicht anerkannt werden!) werden die Kinder wohl den Nachnamen des Mannes bekommen müssen.

Aber wie schon gesagt, kläre das mit dem zuständigen Konsulat.

Auch muss das Standesamt Deine Namenswahl dahingehend prüfen, ob sie mit tunesischem Recht vereinbar ist.( falls Ihr hier heiratet).