Original geschrieben von: Cheker
Da eventeulle Kinder automatisch Tunesier sind, ist die Frage, ob sie überhaupt den Nachnamen der Frau haben können?

Kläre das mit dem Konsulat ab, denn dort müssen Kinder gemeldet werden.


Ach ja - da fällt mir noch eine andere Frage ein. Wenn die Kinder "automatisch" Tunesier sind, haben sie dann etwa auch die tunesische Staatsbürgerschaft, wenn sie hier in Ö geboren werden und auch leben? Weil mir wurde gesagt, dass sich die Staatsbürgerschaft in Ö grundsätzlich nach der Staatsb.schaft der Mutter richtet! confused