Tunesien: Reise- und Sicherheitshinweise
Stand 16.02.2011
(Unverändert gültig seit 16.02.2011)
Dringende Sicherheitshinweise - Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Algerien,
Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise zu Tunesien
Die Sicherheitslage hat sich in den letzten Tagen in weiten Teilen des Landes stabilisiert.
Reisen nach Tunesien sollten jedoch bis auf Weiteres auf die Hauptstadt Tunis und die Badeorte am Meer einschließlich Djerba beschränkt werden. Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in andere Landesteile wird derzeit noch abgeraten.
Die Hotelanlagen sollten nur im Rahmen organisierter Touren verlassen werden und Verhaltenshinweise der Reiseleiter beachtet werden. Touristen und Ausländer waren bisher nicht Ziel der Ausschreitungen; es muss aber mit erhöhter Kleinkriminalität gerechnet werden. Menschenansammlungen sollten weiterhin gemieden werden.
Die tunesische Regierung hat am 14. Januar 2011 den Ausnahmezustand ausgerufen, der weiterhin in Kraft ist.
Das Auswärtige Amt rät – wie in allen Ländern der Region – unabhängig von der weiteren Lageentwicklung auch weiterhin bei Aufenthalten in Tunesien grundsätzlich zu erhöhter
Aufmerksamkeit. Es weist insbesondere auf die Gefahren bei Reisen in die Sahara im Grenzgebiet zwischen Tunesien, Algerien und Libyen hin; besonders das weit südwestlich des Chott el Jerid an der algerischen Grenze gelegene Gebiet. Von Reisen in die von den tunesischen Behörden dort ausgewiesenen Sperrgebiete wird weiter dringend abgeraten.
Reisen über Land/ Entführungsrisiko
Im Süden und Südosten Tunesiens haben die tunesischen Behörden Sperrgebiete ausgewiesen, die nur nach vorheriger Genehmigung und mit lokaler Begleitung betreten werden dürfen. Die Sperrungen sollten in jedem Fall beachtet werden.
Im Grenzgebiet zu Algerien und Libyen abseits der gängigen Touristengebiete im südlichen Sperrgebiet bestehen auch weiterhin erhebliche Entführungsrisiken. Besonders gefährdet sind Individualreisende, die dort auf dem Landweg unterwegs sind. Das Auswärtige Amt rät deshalb von Individualreisen in diese Gebiete eindringlich ab. Reisen sollten dort ausschließlich im Rahmen von Gruppenreisen erfolgen, die durch professionelle Veranstalter organisiert werden.
Von Reisen in die Saharagebiete südlich von Es Sabria in Richtung El Borma wird dringend abgeraten.
Das Auswärtige Amt weist Reisende, die eine Weiterreise nach Algerien beabsichtigen, nachdrücklich auf die Reise- und Sicherheitshinweise zu Algerien hin.