Der Reisevertrag ist im Falle von "Höherer Gewalt" einseitig kündbar. Von seiten des Reiseveranstalters und/oder von seiten des Kunden.
D.h. die Kündigung des Reisevertrages muss nicht von beiden Seiten unterschrieben, sondern nur ausgehändigt werden.
Vom Flughafen DJE wurde in 2 Reisewellen ausgeflogen. Die Dame hat also 2x die Chance gehabt, einen Rückflug anzutreten.

Wer glaubt, dass man rechtlich dagegen vorgehen kann, soll doch bitte den Rechtsanwalt seines Vertrauens einschalten.
Soweit ich weiss, ist dieses ein Forum und keine Rechtsberatung.
Und Fragestellungen wie "Glaubt Ihr, dass es rechtens ist, wenn..." sind unsinnig.
Es wäre erstaunlich, wenn alle Reiseveranstalter aus D, CH, A, CZ, NL,... denselben blöden Fehler gemacht hätten.

Ruediger, verklage den Reiseveranstalter und berichte uns von dem Ergebnis.

Viele Grüsse.

Last edited by Batall_DJE; 09/02/2011 10:17.

Alles lediglich meine bescheidene und subjektive Sichtweise, welche ich - meistens - im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte kundtue s47 s28