Dürfen bei Verbleib am Urlaubsort die Rückbeförderung abgelehnt und darüber hinaus die Flugkosten einbehalten werden, obwohl im BGB §651e (4) der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Rückbeförderung verpflichtet wird?
Wer kennt die Rechtslage?
Der Reiseveranstalter war ja gewillt, deine Frau zurück zu transportieren, der Platz im Flieger dazu war reserviert.
Deine Frau ist auf eigene Gefahr dort geblieben und hat den angebotenen Flug nicht wahrgenommen.
Das heißt, der Reiseunternehmer hat der Fluggesellschaft den Flug bezahlen müssen, obwohl der Platz leer geblieben ist. Das ist eigentlich genauso, als ob jemand seinen gebuchten Flug verpasst hat. Ich fürchte, da wird auch bei einem Prozess das Reiseunternehmen recht bekommen.
Ist so ähnlich, wie wenn du dich auf eigene Gefahr aus dem Krankenhaus entlassen lässt, zusammenklappst und dich dadurch schwer verletzt. Da kannst du dann auch nicht das Krankenhaus verklagen.
Deine Frau musste doch bestimmt eine Erklärung unterschreiben? Da ist das doch bestimmt genauer beschrieben.