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Reisevertrag gekündigt
#345192
08/02/2011 23:46
08/02/2011 23:46
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Joined: Feb 2011
Beiträge: 1 Dresden
Ruediger
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Junior Mitglied
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OP
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Joined: Feb 2011
Beiträge: 1
Dresden
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Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter. Meine Frau befindet sich seit 11.01.11, gesundheitlich bedingt, für gebuchte 77 Tag in Tunesien, Zarzis, Hotel Sangho. Drei Tage nach Anreise wurde sie zur Rückreise aufgefordert. Das lehnte sie in Kenntnis der Verlautbarung des Auswärtigen Amtes und der friedlichen Situation vor Ort, sowie Zusicherungen des Hotelmanagements für einen ungestörten Aufenthalt ab. (Im Hotel sind mit ihr ca. 200 französische Touristen, die planmäßig an- und abreisen.) Das Reiseunternehmen hat daraufhin den Vertrag unter Hinweis auf o.a. Verlautbarung gekündigt, das Geld nur für den Hotelaufenthalt (nicht für den Rückflug)auf ihr Konto in Deutschland überwiesen und alle weitere Verantwortung, insbesondere auch die der Rückbeförderung von sich gewiesen, da sie den angebotenen Rückflug nicht genutzt hat. Ist diese Verhaltensweise grundsätzlich rechtens (von einer Rückreise sagt die Verlautbarung nichts, sie rät nur von nicht unbedingt erforderlichen Reisen ab!)? Dürfen bei Verbleib am Urlaubsort die Rückbeförderung abgelehnt und darüber hinaus die Flugkosten einbehalten werden, obwohl im BGB §651e (4) der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Rückbeförderung verpflichtet wird? Wer kennt die Rechtslage?
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Re: Reisevertrag gekündigt
[Re: Ruediger]
#345214
09/02/2011 01:25
09/02/2011 01:25
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 4,511 Sousse/TN
Uwe Wassenberg
Moderator
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Moderator
Mitglied*
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Beiträge: 4,511
Sousse/TN
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Dürfen bei Verbleib am Urlaubsort die Rückbeförderung abgelehnt und darüber hinaus die Flugkosten einbehalten werden, obwohl im BGB §651e (4) der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Rückbeförderung verpflichtet wird? Wer kennt die Rechtslage?
Der Reiseveranstalter war ja gewillt, deine Frau zurück zu transportieren, der Platz im Flieger dazu war reserviert. Deine Frau ist auf eigene Gefahr dort geblieben und hat den angebotenen Flug nicht wahrgenommen. Das heißt, der Reiseunternehmer hat der Fluggesellschaft den Flug bezahlen müssen, obwohl der Platz leer geblieben ist. Das ist eigentlich genauso, als ob jemand seinen gebuchten Flug verpasst hat. Ich fürchte, da wird auch bei einem Prozess das Reiseunternehmen recht bekommen. Ist so ähnlich, wie wenn du dich auf eigene Gefahr aus dem Krankenhaus entlassen lässt, zusammenklappst und dich dadurch schwer verletzt. Da kannst du dann auch nicht das Krankenhaus verklagen. Deine Frau musste doch bestimmt eine Erklärung unterschreiben? Da ist das doch bestimmt genauer beschrieben.
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Re: Reisevertrag gekündigt
[Re: Uwe Wassenberg]
#345237
09/02/2011 10:16
09/02/2011 10:16
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 916 DJE seit 1999
Batall_DJE
Mitglied
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Mitglied
Joined: Jan 2008
Beiträge: 916
DJE seit 1999
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Der Reisevertrag ist im Falle von "Höherer Gewalt" einseitig kündbar. Von seiten des Reiseveranstalters und/oder von seiten des Kunden. D.h. die Kündigung des Reisevertrages muss nicht von beiden Seiten unterschrieben, sondern nur ausgehändigt werden. Vom Flughafen DJE wurde in 2 Reisewellen ausgeflogen. Die Dame hat also 2x die Chance gehabt, einen Rückflug anzutreten.
Wer glaubt, dass man rechtlich dagegen vorgehen kann, soll doch bitte den Rechtsanwalt seines Vertrauens einschalten. Soweit ich weiss, ist dieses ein Forum und keine Rechtsberatung. Und Fragestellungen wie "Glaubt Ihr, dass es rechtens ist, wenn..." sind unsinnig. Es wäre erstaunlich, wenn alle Reiseveranstalter aus D, CH, A, CZ, NL,... denselben blöden Fehler gemacht hätten.
Ruediger, verklage den Reiseveranstalter und berichte uns von dem Ergebnis.
Viele Grüsse.
Last edited by Batall_DJE; 09/02/2011 10:17.
Alles lediglich meine bescheidene und subjektive Sichtweise, welche ich - meistens - im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte kundtue
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Re: Reisevertrag gekündigt
[Re: Ruediger]
#346001
17/02/2011 20:58
17/02/2011 20:58
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Joined: May 2001
Beiträge: 44,033 Gera
Claudia Poser-Ben Kahla
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Gera
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Kündigung des Reisevertrages durch den Reiseveranstalter. Meine Frau befindet sich seit 11.01.11, gesundheitlich bedingt, für gebuchte 77 Tag in Tunesien, Zarzis, Hotel Sangho. Drei Tage nach Anreise wurde sie zur Rückreise aufgefordert. Das lehnte sie in Kenntnis der Verlautbarung des Auswärtigen Amtes und der friedlichen Situation vor Ort, sowie Zusicherungen des Hotelmanagements für einen ungestörten Aufenthalt ab. (Im Hotel sind mit ihr ca. 200 französische Touristen, die planmäßig an- und abreisen.) Das Reiseunternehmen hat daraufhin den Vertrag unter Hinweis auf o.a. Verlautbarung gekündigt, das Geld nur für den Hotelaufenthalt (nicht für den Rückflug)auf ihr Konto in Deutschland überwiesen und alle weitere Verantwortung, insbesondere auch die der Rückbeförderung von sich gewiesen, da sie den angebotenen Rückflug nicht genutzt hat. Ist diese Verhaltensweise grundsätzlich rechtens (von einer Rückreise sagt die Verlautbarung nichts, sie rät nur von nicht unbedingt erforderlichen Reisen ab!)? Dürfen bei Verbleib am Urlaubsort die Rückbeförderung abgelehnt und darüber hinaus die Flugkosten einbehalten werden, obwohl im BGB §651e (4) der Reiseveranstalter ausdrücklich zur Rückbeförderung verpflichtet wird? Wer kennt die Rechtslage? Hallo, habt ihr eine Rechtsschutzversicherung wo dies mit versichert ist, dann kann ich euch nur empfehlen dies über den Anwalt klären zu lassen. Claudia
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Re: Reisevertrag gekündigt
[Re: walter]
#346017
18/02/2011 10:21
18/02/2011 10:21
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Joined: Jan 2008
Beiträge: 916 DJE seit 1999
Batall_DJE
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Mitglied
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Beiträge: 916
DJE seit 1999
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... Das ist nicht ganz richtig, wir haben im Internet bei AirBerlin gebuchtund ... Hallo Walter! (... heute erst gesehen...) Ich sprach auch von den Reiseveranstaltern, nicht von Fluggesellschaften. Bei den Buchungen kannst Du Deine Tel-Nr angeben, musst es aber nicht. Ich nehme an, Du hast Dein Handy mit der angegebenen Nummer angehabt. Hättest Du Deine Festnetz-Nr in D bekannt gegeben, wärst auch Du nicht erreichbar gewesen. Wäre dort ein Anrufbeantworter geschaltet, den Du aber erst nach Deinem Urlaub abhörst, hättest Du dann vielleicht die eine oder andere Nachricht gehabt. Und ich kenne viele, vor allem Stamm- und Langzeit-Gäste, die das dt. Handy ausschalten und eine tunesische Nr. haben, die wiederum nicht angegeben wurde. Und wie, bitte schön, soll man einen solchen Fluggast, der sich irgendwo in Tunesien aufhält, dann kontaktieren? Sonnige, aber fast stürmische Grüsse!
Alles lediglich meine bescheidene und subjektive Sichtweise, welche ich - meistens - im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte kundtue
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