Diesen Artikel habe ich heute morgen in der Zeitung (Stuttgarter Nachrichten) gelesen und ich denke, er passt zu der Frage, ob man Tunesien als Reiseland empfehlen kann, im Hinblick auf die Sicherheit:
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Mit der Dienstpistole im Rucksack nach Tunesien geflogen Flughafen Frankfurt: Walther P 5 der Kommissarsanwärterin aus Baden-Württemberg bleibt unentdeckt
Stuttgart - Bei der Frau, die bei ihrem Urlaubsflug von Frankfurt aus nach Tunesien unbemerkt eine Pistole mit an Bord nehmen konnte, handelt es sich um eine Polizeikommissarsanwärterin aus Baden-Württemberg. Dies bestätigte das Stuttgarter Innenministerium am Montag.
VON FRANK SCHWAIBOLD
Der Bundesgrenzschutz hat gegen die angehende Kommissarin Anzeige erstattet, weil ein Verstoß gegen das Luftverkehrsgesetz vorliegt. Das Gesetz untersagt, im Handgepäck eine Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffe mitzuführen. Wer fahrlässig gegen dieses Gesetz verstößt, kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten bestraft werden. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft ermittelt nun gegen die Frau. Sie war im August für eine Woche in Urlaub ins tunesische Monastir geflogen. Dort entdeckten Sicherheitskontrolleure die Pistole. Dabei handelt es sich um eine Walther P 5.
Die Sprecherin des Stuttgarter Innenministeriums, Alice Loyson-Siemering sagte, die Polizistin habe vor kurzem ihr Grundstudium an der Fachhochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen beendet. Am 1. September hätte sie bis zum 31. März 2004 ihr Hauptpraktikum in einem baden-württembergischen Polizeirevier antreten sollen. Deshalb habe sie die Dienstwaffe ausgehändigt bekommen. Nach dem Praktikum müsse die Frau nochmals für ein Jahr an die Polizei-Fachhochschule, um das Hauptstudium zu absolvieren.
Die für die Kommissarsanwärterin zuständige Dienststelle ist die Bereitschaftspolizei. Laut Loyson-Siemering wird die Frau derzeit von der Bereitschaftspolizei befragt. Bei den Ermittlungen geht es vor allem darum, wie die Polizistin die Waffe an Bord der Fluggesellschaft Condor bringen konnte. Für die Passagierkontrollen sind am Frankfurter Flughafen Angestellte des Flughafenbetreibers Fraport im Auftrag des Bundesgrenzschutzes zuständig. Das Bundesinnenministerium hat sich ebenfalls in den Fall eingeschaltet.
Nach Fraport-Angaben hatten die tunesischen Behörden, nachdem sie die Waffe entdeckt hatten, sofort die betroffene Fluggesellschaft Condor benachrichtigt. Offenbar hatte die Kommissarsanwärterin neben ihrer Dienstpistole auch zwei leere Magazine in einem Rucksack an Bord. Sie war mit dem Reiseveranstalter Thomas Cook in den Urlaub unterwegs, für den Condor fliegt. Später habe die Frau erklärt, sie habe die Waffe nicht absichtlich mit an Bord genommen, sondern versehentlich.
Ein Fraport-Sprecher schloss nicht aus, dass die Frau am Frankfurter Flughafen mit ihrem Dienstausweis den Personaleingang benutzt hat. Somit wäre sie möglicherweise gar nicht kontrolliert worden. "Sie behauptet, sie sei durch die Kontrollen gegangen. Aber wir halten diese Darstellung für fragwürdig", sagte der Sprecher. Loyson-Siemering erklärte, diesen Vorwurf könne sie bisher nicht bestätigen. "Mich beunruhigt, dass die Waffe bei der Kontrolle im Flughafen nicht bemerkt wurde."
Erst am Wochenende hatte sich Bundesinnenminister Schily (SPD) dafür ausgesprochen, die Terrorbekämpfung zu verstärken. Mit Skepsis haben die Grünen auf die Einschätzung von Schily reagiert, bei den Anti-Terrorgesetzen gebe es Ergänzungsbedarf. Die Rasterfahndung habe kaum etwas gebracht, sagte Volker Beck, parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen-Fraktion. Zu Schilys Forderung, Ausweise und Visa-Dokumente mit biometrischen Merkmalen auszustatten und dies europaweit abzustimmen, äußerte Beck aber "vorsichtige Zustimmung". Gegen mehr Fälschungssicherheit sei nichts einzuwenden, insbesondere bei Visa-Anträgen."
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