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Re: @Jassu
[Re: Kimou]
#345010
07/02/2011 23:31
07/02/2011 23:31
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Joined: Mar 2008
Beiträge: 4,511 Sousse/TN
Uwe Wassenberg
Moderator
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Mitglied*
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Sousse/TN
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Und zum Kopftuch:
„… Und wenn ihr sie um einen Gegenstand bittet, so bittet sie hinter einem Vorhang (Hijab).“ (33:53)
Es ist wohl auch klar, dass Deine Arabisch-Kenntnisse nicht die eines Gelehrten übertreffen, der schon wissen muss, wie welches Wort übersetzt wird.
Ich zitiere mal: Der Vers in seiner Formulierung und seiner Erklärung bezweckt den Schutz der Privatsphäre Mohammads. Der Vorhang betrifft nur die Frauen Mohammads. Viele Bittsteller suchten die Vermittlung der Frauen des Propheten und störten seinen privaten Bereich. Nach diesem Vers war es ihnen verboten, ohne dessen Erlaubnis in Mohammads Haus hineinzugehen. Er verbot ihnen weiter, die Räume seiner Frauen zu betreten und mit ihnen von Angesicht zu Angesicht zu sprechen.
Das Wort hidschâb hat mit dem Schleier nichts zu tun. Er ist kein Kleidungsstück, kommt achtmal im Koran vor (7:46, 33:53, 38:32, 41:5, 42:51, 17:45, 19:17, 83:15) und hat nirgends diese Bedeutung. Das hat die Gelehrten trotzdem nicht daran gehindert, aus dem Vorhang einen Schleier zu machen: und das nicht nur für die Frauen des Propheten, wie es im Vers ausdrücklich steht, sondern für alle Musliminnen. Die Frauen des Propheten sind die Mütter der Gläubigen, und was für sie gilt, gilt erst recht für alle Musliminnen, argumentierten sie.Bundeszentrale für politische Bildung: http://www.bpb.de/themen/IYRYVB,1,0,Das_Kopftuch_in_Koran_und_Sunna.html
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