Hallo,
zumindest die 4 Tage müssen erstattet werden, laut den Reiseveranstaltern brauchen diese aber etwas Zeit. Eigentlich sollte man annehmen, dass dieses automatisch geht, ich würde aber trotzdem dem Reiseveranstalter ein Anspruchsschreiben per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen.
Für die Rückkehr in die geplante Stadt hat der Reiseveranstalter Sorge zu tragen, wenn die Fristen zu knapp gewesen wären, einen Zug zu erreichen bzw. dieser durch schlechte Organisation verpasst worden wäre, hätte der Veranstalter eine Übernachtung zahlen müssen,  notfalls muss man dieses dann eben einklagen, wenn das Unternehmen sich aus der Verantwortung stehlen will.
Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden gibt es allerdings nicht, ist halt höhere Gewalt, wo keiner etwas dafür kann.