|  | 
|  |  |  |  
|  | 
| 
| 
|  Re: Gibt es Erstattung für frühzeitigen Rückflug wegen Unruhen ?
[Re: Tunesierin]
 #344920 07/02/2011 11:05
07/02/2011 11:05
 |  
| Joined:  Mar 2008 Beiträge: 4,511
 Sousse/TN
Uwe Wassenberg
   Moderator
 |  
|   Moderator
 Mitglied*
 
 Joined:  Mar 2008
 Beiträge: 4,511
 Sousse/TN
 | 
Hallo,
 zumindest die 4 Tage müssen erstattet werden, laut den Reiseveranstaltern brauchen diese aber etwas Zeit. Eigentlich sollte man annehmen, dass dieses automatisch geht, ich würde aber trotzdem dem Reiseveranstalter ein Anspruchsschreiben per Einschreiben/Rückschein zukommen lassen.
 
 Für die Rückkehr in die geplante Stadt hat der Reiseveranstalter Sorge zu tragen, wenn die Fristen zu knapp gewesen wären, einen Zug zu erreichen bzw. dieser durch schlechte Organisation verpasst worden wäre, hätte der Veranstalter eine Übernachtung zahlen müssen,  notfalls muss man dieses dann eben einklagen, wenn das Unternehmen sich aus der Verantwortung stehlen will.
 
 Eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden gibt es allerdings nicht, ist halt höhere Gewalt, wo keiner etwas dafür kann.
 |  |  |  |  |  
|  |  |  |  
 |