Bericht über die aktuelle Situation in Tunesien (01.02.2011)
Die AHK hat ab dem 24.01.2011 wieder ihre normalen Arbeitszeiten aufgenommen und arbeitet mit vollem Einsatz, um den neuen Herausforderungen zu begegnen. Durch die intensive Kommunikation mit den Mitgliedern, die über auftretende Schwierigkeiten bezüglich des Warenverkehrs und des Zolls, aber auch über das Engagement der Belegschaft berichten, ist sie auf dem aktuellen Stand und versucht, die Mitglieder bei ihren Aktivitäten bestmöglich zu unterstützen.
Die gute Kommunikation und der ständige Informationsaustausch wurden von unseren Mitgliedern begrüßt, so dass wir uns über viel positives Feedback freuen konnten. Ebenso bedanken wir als AHK uns bei unseren Mitgliedern, die uns zahlreiche Rückmeldungen zukommen ließen. Dies ermöglicht uns, immer auf dem aktuellen Stand der Dinge zu sein, eventuelle Schwierigkeiten im Rahmen unserer Möglichkeiten auszuräumen und ein Bild der Lage an die Presse sowie offizielle Stellen in Tunesien und Deutschland weiterzugeben.
Es wird allgemein berichtet, dass die Lage nun durch eine Rückkehr zur Normalität bestimmt ist. Die Aktivitäten werden wieder aufgenommen, um ein stabiles Wirtschaftswachstum zu ermöglichen und den Erhalt der Arbeitsplätze zu gewährleisten. Kurz nach den Unruhen waren die Aktivitäten der Unternehmen stark verlangsamt, was unter anderem auf die schwierige Personalsituation zurückzuführen war. Auch führten Demonstrationen sowie Streiks zu Störungen des Produktionsablaufs. Im Gegensatz dazu ist heute eine Wiederaufnahme der normalen Arbeitszeiten zu beobachten. Die Rückkehr zur Normalität war unabdinglich, um das Vertrauen der Kunden in den Standort Tunesien nicht zu verlieren.
In Bezug auf Import- und Exportabfertigung hat sich die Lage überwiegend wieder normalisiert. Die Auslastung des Hafens von Radès hat in Kürze wieder ihren alten Stand erreicht. Die erhöhten Kontrollen sind notwendig, um die Stabilisierung des Landes zu gewährleisten.
Last but not least, führten die außergewöhnlichen Umstände in diesem Monat dazu, sich die Frage zu stellen, wie mit den Fehlzeiten vom Lohn / Gehalt umzugehen sei? Honorieren wir den Einsatz unserer Mitarbeiter, die auch das Unternehmen vor Übergriffen schützten? Wie stellt sich die Situation dar, wenn die Mitarbeiter aufgrund der geltenden Ausgangssperre beispielsweise nicht zur Spät- oder Nachtschicht erscheinen konnten?
Aus zahlreichen Gesprächen mit Ihnen, unseren Mitgliedsunternehmen, zeichnete sich folgende Tendenz ab: Viele Unternehmen schliessen mit dem Betriebsrat eine sogenannte „Betriebsvereinbarung“ ab. Eine solche Betriebsvereinbarung wird sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Betriebsrat unterzeichnet und enthält in den von Ihnen geschilderten Fällen Angaben zu mindestens den folgenden Punkten:
- Der Umfang der Fehlzeiten
- Inwieweit diese nachgearbeitet werden
- Inwieweit diese möglicherweise als unbezahlter Sonderurlaub abgegolten werden
- Die entsprechenden Folgen für die aktuelle Lohnauszahlung (vollständige oder teilweise Auszahlung)
Die Betriebsvereinbarung nimmt natürlich Bezug auf die individuelle Situation in dem jeweiligen Unternehmen. Mit dieser Aufzählung können daher nicht alle denkbaren Lösungen wiedergegeben werden. Wir hoffen jedoch, Sie mit diesen Anhaltspunkten bei der Lösungsfindung für Ihr Unternehmen unterstützen zu können.
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Um unsere Mitglieder über Veränderungen innerhalb der offiziellen tunesischen Stellen auf dem Laufenden zu halten, werden wir in Kürze auf unserer Webseite eine Liste relevanter Behörden sowie offizieller Ansprechpartner veröffentlichen, die wir ständig aktualisieren werden.
Wir bedanken uns bei unseren Mitgliedsunternehmen aus dem Transportsektor, die uns über Schwierigkeiten und Entwicklungen im Hafen von Radès auf dem neuesten Stand gehalten haben und über die progressive Rückkehr zur Normalität berichteten.
Die FIPA hat am Dienstag, den 25. Januar in einer Pressemitteilung erklärt, dass „ihre Abteilungen weiterhin zur Verfügung stehen, um die Fragen der ausländischen Investoren in dieser Übergangszeit zu beantworten, die eine Verbesserung des Geschäftsklimas einleiten wird.“
Kontaktdaten:
ZOLL
Colonel Henda Ben Hmida: +216 98 631 647
Colonel Lotfi Ayadi: +216 22 645 020
FIPA TUNISIA ZENTRALE
+216 98 603 225
+216 22 761 541
+216 98 633 074
+216 97 404 404
+216 98 585 340
FIPA TUNISIA Deutschlandbüro
+49 221 240 3346
(Mo-Fr 9–17h)
+49 171 957 1206
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