Hallo Dany2,

Sorry, aber der ganze Post ist nichts wert.

Erstens hat es sowohl auf Djerba, als auch in Zarzis Tote gegeben. Die Gäste haben davon nichts mitbekommen, ebensowenig von den Demonstrationen, die auf Djerba durchweg friedlich waren, noch von nâchtlichen Warnschüssen.
Ja, auf Djerba ist es wesentlich ruhiger abgelaufen, aber dass hier Nichts war, ist einfach eine Falschaussage.

Derzeit kommt es täglich zu Kundgebungen und Demonstrationen, die weiterhin friedlich verlaufen.
Aber es herrscht keine Ruhe.

Zweitens sollte jeder, der einen Vertrag abschliesst, das Kleingedruckte lesen. Im Falle 'höherer Gewalt', und die tunesische Revolution fällt darunter, kann der Reisevertrag sowohl von Veranstalter- als auch von Gastseite im Einverständnis oder einseitig gekündigt werden, sofern u.a. die Sicherheit und/oder die Versorgungslage nicht mehr gesichert ist. Dieses geschieht nach dem BGB. Genau das ist bei allen deutschen, holländischen, belgischen, schweizer, russischen und englischen Veranstaltern geschehen. Die französische Gesetzgebung ist eine andere, daher befinden sich noch deutlich mehr Franzosen im Land. Aber auch alle grossen französischen Veranstalter haben ihre Gäste ausgeflogen.
Mit dem Aufhebungsvertrag wurde den Gästen an 2 verschiedenen Terminen die Möglichkeit gegeben auszufliegen, oder eben mit dem Aufhebungsvertrag zu bleiben. Das bedeutet, die Gäste zahlen die Unterkunft ab diesem Zeitpunkt selber, kümmern sich und zahlen selbständig den Rückflug.
Es wurde niemand gezwungen.

Drittens zahlen, soweit ich weiss, fast alle Reiseveranstalter den Gästen anteilmässig, wohlbemerkt aus Kulanz, denn das müssen sie im Fall von 'höherer Gewalt' nicht, den Reisepreis abzüglich der bereits genommenen Zeit zurück. Daher ist es logisch, dass die neue angebotene Reise zum normalen Preis angeboten wird.

Und: NEIN, ich arbeite nicht bei Neckermann...

Mir stellen sich nur die Nackenhaare auf, bei soviel unqualifiziertem Gequatsche!!!

Sorry und LG!


Alles lediglich meine bescheidene und subjektive Sichtweise, welche ich - meistens - im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte kundtue s47 s28