Hallo Checker!

Laut Aviation Civile gibt es, zumindest bei Pauschalreisen, eine Mindestaufenthaltsdauer von 3 Tagen. Das Gleiche gilt für Pauschalflüge.

Wir hatten desöfteren Probleme Gäste kurzfristiger zurück fliegen zu lassen, wenn man den offiziellen Weg ging. Das muss bei o.g. Behörde angemeldet werden. Meistens sagen sie 'Ja'.
Das sind einfach Landesgesetze, nach denen wir uns zu richten haben.
Das ist genauso, wie die Reiseveranstalter keine Flugtickets nach EU verkaufen dürfen. Eigentlich dürfen wir auch nicht gegen Gebühr umbuchen... Auch da gab es immer wieder Ärger.

Wäre schön, wenn sich das ändern würde, würde Vieles erleichtern und Flüge/Ferien hierher interessanter machen.

LG!


Alles lediglich meine bescheidene und subjektive Sichtweise, welche ich - meistens - im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte kundtue s47 s28