ich sitze direkt an der quelle (lufthansa-reisebüro) und es gehen alle diese informationen über meinen tisch (büroleiterin). keine einzige information dieser art ist hier in der reisebranche bekannt. auch nicht bei der lufthansa in den oberen rängen!!!!! lt. deutschen versicherungsrecht kann auch keine versicherung (die münchener rück unterliegt deutschem recht) ihre verträge einfach so mal kurz kündigen wie es so passt. und keine fluggesellschaft würde eine haftpflicht mit solchen kündigungszeiten abschliessen, bzw. akzeptieren. dies kann schon wegen der rückholpflicht der kunden von der destination nicht gemacht werden!!! also keine panik, hier handelt sich sicherlich um einen schreckschuss...