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Re: Zeitzeuge:Unruhen in Tunesien nach Selbstmord in #sidibouzid
[Re: jassu]
#341736
15/01/2011 00:38
15/01/2011 00:38
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Joined: Feb 2010
Beiträge: 57 Schweiz
Kahva
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Ein interessanter Artikel über das Vorgehen bei einem Präsidentenwechsel auf 20Min. Schweiz
Der Präsident ist geflüchtet. Wohin ihn sein Weg führen wird, ist noch unbekannt: Seine Maschine hat Malta Richtung Norden überflogen, ohne auf der Insel zu landen. Kurze Zeit nach seiner Flucht erklärte der 69-jährige Ministerpräsident Mohammed Ghannouchi im Staatsfernsehen, er habe die Macht übernommen. Geflohen: Präsident al-Abidine Ben Ali. Geflohen: Präsident al-Abidine Ben Ali.(Bild: AFP) Vorübergehend an der Macht: Mohammed Ghannouchi. Vorübergehend an der Macht: Mohammed Ghannouchi.(Bild: Keystone/AP) Bildstrecken Gewalttätige Proteste in Tunesien
In seiner Ansprache nannte Ghannouchi keine Details. Er teilte lediglich mit, er übernehme die Macht, während der Präsident vorübergehend verhindert sei. «Ich übernehme vorübergehend die Verantwortung für die Führung des Landes, um wieder Sicherheit herzustellen», sagte Ghannouchi.
«Kein Blutvergiessen mehr»
Er versprach, die Verfassung zu respektieren und an wirtschaftlichen sowie sozialen Reformen zu arbeiten und alle Seiten mit einzubeziehen. Der Ausnahmezustand wurde zunächst aufrechterhalten. Die Lage in den Strassen von Tunis beruhigte sich zum Abend. AFP-Reporter berichteten aber von Schüssen in Tunis.
Ghannouchi versuchte, die Wogen zu glätten: «Ich werde es nicht dulden, dass ein weiterer Tropfen Blut vergossen wird.» Er habe angeordnet, dass Sicherheitskräfte ihre Waffen nur noch dann einsetzen dürften, wenn sie bedroht würden.
Die Machtübernahme Ghannouchis löst Fragen aus: Laut Verfassung hätte ihn nur der Präsident, in diesem Fall Zine al-Abidine Ben Ali, mit der interimistischen Ausübung der Geschäft betrauen können. Im Artikel 56 wird vorgeschrieben, dass der Präsident im Falle einer «vorübergehenden Verhinderung» per Dekret seine Amtsgeschäfte vorübergehend an den Premierminister übergeben kann. Diesen Artikel macht Ghannouchi offenbar geltend.
Bei einem Rücktritt wäre nicht Ghannouchi am Zug
Gleichzeitig bedeutet dies, dass Ben Ali zwar geflohen, aber offiziell nicht zurückgetreten ist. Denn in einem solchen Fall käme Artikel 57 zum Tragen. Darin wird auch das Vorgehen vorgeschrieben beim Tod eines Präsidenten im Amt oder einer nicht näher definierten «gänzlichen Verhinderung» («empêchement absolu»).
In einem solchen Fall müsste gemäss Verfassung zunächst der Verfassungsrat zusammentreten und das definitive Fernbleiben des Präsidenten feststellen. In einem nächsten Schritt müsste der Verfassungsrat die beiden Kammern des Parlaments informieren.
Die Amtsgeschäfte des Präsidenten müsse dann der Präsident der Abgeordnetenkammer vorübergehend übernehmen, heisst es in der Verfassung. Dieser erfülle seine neue Aufgabe dann während mindestens 45 Tagen und höchstens 60 Tagen. Binnen dieser Frist müssen Präsidentenwahlen organisiert werden.
Weggefährte Ben Alis
Der 69-Jährige ist ein alter Fuchs der tunesischen Regierung: Nach dem Putsch des damaligen Ministerpräsidenten Zine al-Abidine Ben Ali zog der studierte Ökonom 1987 ins Kabinett ein. Zunächst wurde er Finanzminister, danach Minister für internationale Zusammenarbeit und Investitionen. Im November 1999 ernannte Ben Ali Ghannouchi zum Ministerpräsidenten.
Während der Proteste der vergangenen Tage trat Ghannouchi mehrfach öffentlich in Erscheinung. Er gab als Ministerpräsident die Entlassung des Innenministers bekannt und verteidigte in Interviews mit der internationalen Presse das Vorgehen der Staatsmacht während der Proteste.
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Re: Zeitzeuge:Unruhen in Tunesien nach Selbstmord in #sidibouzid
[Re: CandelaNeu]
#341743
15/01/2011 01:37
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