Ich habe nochmal in deinen früheren Beiträgen nachgesehen. Da schreibst du:
ich habe die Möglichkeit einen tunesischen Reisepass zu bekommen (zusätzlich zur Deutschen Staatsbürgerschaft, bin hier geboren und aufgewachsen, mein Vater ist Tunesier, Mutter Deutsche).
Ich bin 22. Mein Vater hat seit 38 Jahren keinen tunesischen Pass mehr und mich auch bei der Geburt nicht registriert, desweiteren hat er den Namen meiner Mutter angenommen.
Da dein Vater Tunesier ist, hast du automatisch auch die tunesische Staatsangehörigkeit, auch wenn du keinen entsprechenden Nachweis in Form eines Reisepasses besitzt! Dasselbe gilt für deinen Vater, auch wenn er - warum auch immer - keinen tunesischen Pass mehr hat. Er hat dadurch jedenfalls nicht die tun. Staatsbürgerschaft verloren/abgelegt, denn das ist nach tun. Gesetz gar nicht möglich! Möglicherweise stellt man ihm auf Grund der Namensänderung keinen tun. Reisepass mehr aus.
Die Frage im Falle der Familienzusammenführung wäre lediglich, ob du dich gegenüber den deutschen Behörden als rein deutsch "verkaufen" kannst. Was mit dem entsprechenden Namen und bei Unkenntnis der Sachbearbeiter durchaus möglich (wenn auch nicht ganz korrekt) wäre.
Ansonsten müsstest du, um in eurem Fall ggf. die Regelausnahme zu entkräften, quasi beweisen, dass es für dich und deine Frau nicht zumutbar wäre, die Ehe in Tunesien zu führen, z.B. wegen mangelnder Sprachkenntnisse deinerseits, weil du keinerlei Bindung zum Land hast, keine Chance auf Arbeit o.ä..